Bava Batra 3

Kapitel 3

א חֶזְקַת הַבָּתִּים וְהַבּוֹרוֹת וְהַשִּׁיחִין וְהַמְּעָרוֹת וְהַשּׁוֹבָכוֹת וְהַמֶּרְחֲצָאוֹת וּבֵית הַבַּדִּין וּבֵית הַשְּׁלָחִין וְהָעֲבָדִים וְכָל שֶׁהוּא עוֹשֶׂה פֵרוֹת תָּדִיר, חֶזְקָתָן שָׁלֹשׁ שָׁנִים מִיּוֹם לְיוֹם. שְׂדֵה הַבַּעַל, חֶזְקָתָהּ שָׁלֹשׁ שָׁנִים, וְאֵינָהּ מִיּוֹם לְיוֹם, רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים בָּרִאשׁוֹנָה וּשְׁלֹשָׁה בָּאַחֲרוֹנָה וּשְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ בָאֶמְצַע, הֲרֵי שְׁמֹנָה עָשָׂר חֹדֶשׁ. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, חֹדֶשׁ בָּרִאשׁוֹנָה וְחֹדֶשׁ בָּאַחֲרוֹנָה וּשְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ בָּאֶמְצַע, הֲרֵי אַרְבָּעָה עָשָׂר חֹדֶשׁ. אָמַר רַבִּי יִשְׁמָעֵאל, בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בִּשְׂדֵה לָבָן. אֲבָל בִּשְׂדֵה אִילָן, כָּנַס אֶת תְּבוּאָתוֹ, מָסַק אֶת זֵיתָיו, כָּנַס אֶת קֵיצוֹ, הֲרֵי אֵלּוּ שָׁלֹשׁ שָׁנִים:
1 Die Ersitzung der Häuser, Zisternen, Gräben, Höhlen, Taubenschläge, Badehäuser, Ölpressen, Bewässerungs-Felder und Sklaven, überhaupt jeder Sache, die beständig Früchte trägt, — deren Ersitzung währt drei Jahre, von Tag zu Tag (gerechnet). Bei einem von Regen getränkten Felde währt die Ersitzung drei Jahre, aber nicht von Tag zu Tag (gerechnet). R. Ismael sagt. Drei Monate vom ersten, drei Monate vom letzten und zwölf Monate vom mittelsten Jahre, das sind achtzehn Monate; R. Akiba sagt: Einen Monat vom ersten, einen Monat vom letzten und zwölf Monate vom mittelsten Jahre, das sind vierzehn Monate. Es sagt R. Ismael: Wobei sind diese Worte gesagt? Bei einem Saatfelde, bei einem Baumfelde aber, sobald man für sich den Wein-Ertrag eingebracht, die Ölbäume abgepflückt und die Feigen eingesammelt hat, so gilt dies wie drei Besitzjahre.
ב שָׁלֹשׁ אֲרָצוֹת לַחֲזָקָה, יְהוּדָה וְעֵבֶר הַיַּרְדֵּן וְהַגָּלִיל. הָיָה בִיהוּדָה וְהֶחֱזִיק בַּגָּלִיל, בַּגָּלִיל וְהֶחֱזִיק בִּיהוּדָה, אֵינָהּ חֲזָקָה, עַד שֶׁיְּהֵא עִמּוֹ בַמְּדִינָה. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, לֹא אָמְרוּ שָׁלֹשׁ שָׁנִים אֶלָּא כְדֵי שֶׁיְּהֵא בְאַסְפַּמְיָא, וְיַחֲזִיק שָׁנָה, וְיֵלְכוּ וְיוֹדִיעוּהוּ שָׁנָה, וְיָבֹא לְשָׁנָה אַחֶרֶת:
2 Drei Länder gibt es betreffs der Ersitzung: Judäa, Transjordanland und Galiläa. War er in Judäa, und jemand hat in Galiläa ersessen oder (war er) in Galiläa, und jemand hat in Judäa ersessen, so ist die Ersitzung nicht gültig; vielmehr muss er mit ihm in derselben Provinz sein. Es sagt R. Jehuda: Man hat nur deshalb drei Jahre bestimmt, damit, wenn er etwa in Spanien ist und jemand ein Jahr (sein Grundstück) besetzt, man ein Jahr hinreisen und es ihm anzeigen, und er das andere Jahr zurückkommen könne.
ג כָּל חֲזָקָה שֶׁאֵין עִמָּהּ טַעֲנָה, אֵינָהּ חֲזָקָה. כֵּיצַד, אָמַר לוֹ, מָה אַתָּה עוֹשֶׂה בְתוֹךְ שֶׁלִּי, וְהוּא אָמַר לוֹ, שֶׁלֹּא אָמַר לִי אָדָם דָּבָר מֵעוֹלָם, אֵינָהּ חֲזָקָה. שֶׁמָּכַרְתָּ לִי, שֶׁנָּתַתָּ לִי בְמַתָּנָה, אָבִיךָ מְכָרָהּ לִי, אָבִיךָ נְתָנָהּ לִי בְמַתָּנָה, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה. וְהַבָּא מִשּׁוּם יְרֻשָּׁה, אֵינוֹ צָרִיךְ טַעֲנָה. הָאֻמָּנִין וְהַשֻּׁתָּפִים וְהָאֲרִיסִין וְהָאַפּוֹטְרוֹפִּין, אֵין לָהֶם חֲזָקָה. אֵין לָאִישׁ חֲזָקָה בְּנִכְסֵי אִשְׁתּוֹ, וְלֹא לָאִשָּׁה חֲזָקָה בְּנִכְסֵי בַעְלָהּ, וְלֹא לָאָב בְּנִכְסֵי הַבֵּן, וְלֹא לַבֵּן בְּנִכְסֵי הָאָב. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בְּמַחֲזִיק, אֲבָל בְּנוֹתֵן מַתָּנָה, וְהָאַחִין שֶׁחָלְקוּ, וְהַמַּחֲזִיק בְּנִכְסֵי הַגֵּר, נָעַל וְגָדַר וּפָרַץ כָּל שֶׁהוּא, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה:
3 Jede Ersitzung, die nicht mit einer (rechtmässigen) Begründung verbunden ist, gilt nicht als Ersitzung. Wie ist dies gemeint? Sagt jemand zu ihm: „was hast du in meinem Gebiete zu tun?“ und er erwidert: „es hat noch Niemand mir darüber jemals etwas gesagt“; so ist die Ersitzung nicht gültig; (erwidert er aber): „du hast es mir verkauft,“ — „du hast es mir als Geschenk gegeben,“ — dein Vater hat es mir verkauft,“ — „dein Vater hat es mir als Geschenk gegeben;“ so gilt die Ersitzung. Wer wegen einer Erbschaft gekommen ist, bedarf keiner weiteren Begründung. (Die Handwerker, die Miteigentümer, die Feldbauer und die Vormünder haben kein Ersitzungsrecht. Der Mann hat kein Ersitzungsrecht an den Gütern seiner Frau, und die Frau hat kein Ersitzungsrecht an den Gütern ihres Mannes, der Vater nicht an den Gütern des Sohnes, und der Sohn nicht an den Gütern des Vaters. Wobei sind diese Worte gesagt? Beim Ersitzen; gibt aber jemand ein Geschenk, oder teilen sich Brüder (in einer Erbschaft), oder ergreift jemand Besitz von den Gütern eines Proselyten, so ist, wenn man nur etwas verschlossen, eingezäunt oder eingerissen hat, dies schon eine (gültige) Besitzergreifung.
ד הָיוּ שְׁנַיִם מְעִידִין אוֹתוֹ שֶׁאֲכָלָהּ שָׁלֹשׁ שָׁנִים, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, מְשַׁלְּמִין לוֹ אֶת הַכֹּל. שְׁנַיִם בָּרִאשׁוֹנָה, וּשְׁנַיִם בַּשְּׁנִיָּה, וּשְׁנַיִם בַּשְּׁלִישִׁית, מְשָׁלְשִׁין בֵּינֵיהֶם. שְׁלֹשָׁה אַחִים וְאֶחָד מִצְטָרֵף עִמָּהֶם, הֲרֵי אֵלּוּ שָׁלֹשׁ עֵדֻיּוֹת, וְהֵן עֵדוּת אַחַת לַהֲזָמָה:
4 Wenn zwei von jemand bezeugen, dass er es drei Jahre niessbraucht hat, und sie werden falsch befunden, so müssen sie ihm das Ganze bezahlen. Sind zwei (Zeugen) für das erste, zwei für das zweite und zwei für das dritte (Jahr), so teilt man unter sie in drei Teile. Sind es drei Brüder, und Einer verbindet sich mit (jedem von) ihnen, so sind dies drei Zeugnisse; sie sind jedoch Ein Zeugnis hinsichtlich der Überführung.
ה אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁיֵּשׁ לָהֶם חֲזָקָה, וְאֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאֵין לָהֶם חֲזָקָה. הָיָה מַעֲמִיד בְּהֵמָה בֶחָצֵר, תַּנּוּר, וְכִירַיִם, וְרֵחַיִם, וּמְגַדֵּל תַּרְנְגוֹלִין, וְנוֹתֵן זִבְלוֹ בֶחָצֵר, אֵינָהּ חֲזָקָה. אֲבָל עָשָׂה מְחִצָּה לִבְהֶמְתּוֹ גְּבוֹהָה עֲשָׂרָה טְפָחִים, וְכֵן לַתַּנּוּר, וְכֵן לַכִּירַיִם, וְכֵן לָרֵחַיִם, הִכְנִיס תַּרְנְגוֹלִין לְתוֹךְ הַבַּיִת, וְעָשָׂה מָקוֹם לְזִבְלוֹ עָמֹק שְׁלֹשָׁה אוֹ גָבוֹהַּ שְׁלֹשָׁה, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה:
5 Welches sind die Dinge, bei denen Ersitzung Statt hat, und welches sind die Dinge, bei denen keine Ersitzung Statt hat? Hat jemand Vieh in den Hof gestellt, oder einen Ofen, einen Herd oder eine Handmühle; hat er darin Hühner gezogen oder Dünger in den Hof gebracht; so gilt da keine Ersitzung. Hat er aber vor seinem Viehe eine Wand gemacht, die zehn Handbreit hoch ist, ebenso vor dem Ofen, dem Herde oder der Handmühle; hat er Hühner in das Haus gebracht, oder für seinen Dünger einen Platz gemacht, der drei Handbreit tief oder drei Handbreit hoch ist; so gilt dabei eine Ersitzung.
ו הַמַּרְזֵב אֵין לוֹ חֲזָקָה, וְיֵשׁ לִמְקוֹמוֹ חֲזָקָה. הַמַּזְחִילָה יֶשׁ לָהּ חֲזָקָה. סֻלָּם הַמִּצְרִי אֵין לוֹ חֲזָקָה, וְלַצּוֹרִי יֶשׁ לוֹ חֲזָקָה. חַלּוֹן הַמִּצְרִית אֵין לָהּ חֲזָקָה, וְלַצּוֹרִית יֶשׁ לָהּ חֲזָקָה. אֵיזוֹ הִיא חַלּוֹן הַמִּצְרִית, כָּל שֶׁאֵין רֹאשׁוֹ שֶׁל אָדָם יָכוֹל לִכָּנֵס לְתוֹכָהּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם יֶשׁ לָהּ מַלְבֵּן, אַף עַל פִּי שֶׁאֵין רֹאשׁוֹ שֶׁל אָדָם יָכוֹל לִכָּנֵס לְתוֹכָהּ, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה. הַזִּיז, עַד טֶפַח, יֶשׁ לוֹ חֲזָקָה, וְיָכוֹל לִמְחוֹת. פָּחוֹת מִטֶּפַח, אֵין לוֹ חֲזָקָה, וְאֵין יָכוֹל לִמְחוֹת:
6 Betreffs der Traufrinne gilt keine Ersitzung, aber hinsichtlich ihres Ortes gilt eine Ersitzung. Betreffs der Dachrinne gilt eine Ersitzung. Hinsichtlich einer ägyptischen Leiter gilt keine Ersitzung, hinsichtlich einer tyrischen gilt eine Ersitzung. Betreffs eines ägyptischen Fensters gilt keine Ersitzung, betreffs eines tyrischen gilt eine Ersitzung. Was ist ein ägyptisches Fenster? Jedes, durch welches nicht der Kopf eines Menschen gehen kann. R. Jehuda sagt: Wenn dasselbe eine Einfassung hat, so gilt dabei eine Ersitzung, obgleich nicht der Kopf eines Menschen durch kann. Betreffs eines Vortrittes von mindestens einer Handbreit gilt eine Ersitzung, und man kann (dessen Anlegung) verwehren; ist er schmäler als eine Handbreit, so gilt dabei keine Ersitzung, und man kann (dessen Anlegung) nicht verwehren.
ז לֹא יִפְתַּח אָדָם חַלּוֹנוֹתָיו לַחֲצַר הַשֻּׁתָּפִין. לָקַח בַּיִת בְּחָצֵר אַחֶרֶת, לֹא יִפְתְּחֶנָּה לַחֲצַר הַשֻּׁתָּפִין. בָּנָה עֲלִיָּה עַל גַּבֵּי בֵיתוֹ, לֹא יִפְתָּחֶנָּה לַחֲצַר הַשֻּׁתָּפִין. אֶלָּא אִם רָצָה, בּוֹנֶה אֶת הַחֶדֶר לִפְנִים מִבֵּיתוֹ, וּבוֹנֶה עֲלִיָּה עַל גַּבֵּי בֵיתוֹ וּפוֹתְחָהּ לְתוֹךְ בֵּיתוֹ. לֹא יִפְתַּח אָדָם לַחֲצַר הַשֻּׁתָּפִין פֶּתַח כְּנֶגֶד פֶּתַח וְחַלּוֹן כְּנֶגֶד חַלּוֹן. הָיָה קָטָן, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ גָדוֹל. אֶחָד, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ שְׁנָיִם. אֲבָל פּוֹתֵחַ הוּא לִרְשׁוּת הָרַבִּים פֶּתַח כְּנֶגֶד פֶּתַח וְחַלּוֹן כְּנֶגֶד חַלּוֹן. הָיָה קָטָן, עוֹשֶׂה אוֹתוֹ גָדוֹל. אֶחָד, עוֹשֶׂה אוֹתוֹ שְׁנָיִם:
7 Es darf niemand seine Fenster in den gemeinsamen Hof eröffnen. Kauft einer ein Haus in einem fremden Hofe, so darf er es nicht in den gemeinsamen Hof eröffnen; hat er auf seinem Hause einen Söller gebaut, so darf er ihn nicht in den gemeinsamen Hof eröffnen; sondern wenn er will, kann er ein Zimmer innerhalb seines Hauses bauen, oder einen Söller auf seinem Hause bauen und in sein Haus eröffnen. Es darf niemand in den gemeinsamen Hof eine Türe gegenüber einer Türe (des Nachbars) oder ein Fenster gegenüber einem Fenster eröffnen. War sie klein, darf er sie nicht gross machen, aus Einer darf er nicht zwei machen. Man darf jedoch nach dem öffentlichen Gebiete eine Türe einer Türe (eines Andern) gegenüber und ein Fenster einem Fenster gegenüber eröffnen. War sie klein, darf man sie gross machen, aus Einer darf man zwei machen.
ח אֵין עוֹשִׂין חָלָל תַּחַת רְשׁוּת הָרַבִּים, בּוֹרוֹת שִׁיחִין וּמְעָרוֹת. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר מַתִּיר כְּדֵי שֶׁתְּהֵא עֲגָלָה מְהַלֶּכֶת וּטְעוּנָה אֲבָנִים. אֵין מוֹצִיאִין זִיזִין וּגְזֻזְטְרָאוֹת לִרְשׁוּת הָרַבִּים, אֶלָּא אִם רָצָה כּוֹנֵס לְתוֹךְ שֶׁלּוֹ וּמוֹצִיא. לָקַח חָצֵר וּבָהּ זִיזִין וּגְזֻזְטְרָאוֹת, הֲרֵי זוֹ בְחֶזְקָתָהּ:
8 Man darf keine Höhlung unter dem öffentlichen Gebiete machen, (nämlich) Brunnen, Gräben und Höhlen. R. Elieser erlaubt es in der Weise, dass ein mit Steinen beladener Wagen darüber fahren kann. Man darf keine Vortritte und Altane nach dem öffentlichen Gebiete hinausbauen, sondern, wenn er will, muss er (die Mauer) in sein Gebiet hineinrücken und dann hinausbauen. Kaufte er aber einen Hof, woran Vortritte und Altane waren, so bleibt er in seinem Besitzrechte.