ג כָּל חֲזָקָה שֶׁאֵין עִמָּהּ טַעֲנָה, אֵינָהּ חֲזָקָה. כֵּיצַד, אָמַר לוֹ, מָה אַתָּה עוֹשֶׂה בְתוֹךְ שֶׁלִּי, וְהוּא אָמַר לוֹ, שֶׁלֹּא אָמַר לִי אָדָם דָּבָר מֵעוֹלָם, אֵינָהּ חֲזָקָה. שֶׁמָּכַרְתָּ לִי, שֶׁנָּתַתָּ לִי בְמַתָּנָה, אָבִיךָ מְכָרָהּ לִי, אָבִיךָ נְתָנָהּ לִי בְמַתָּנָה, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה. וְהַבָּא מִשּׁוּם יְרֻשָּׁה, אֵינוֹ צָרִיךְ טַעֲנָה. הָאֻמָּנִין וְהַשֻּׁתָּפִים וְהָאֲרִיסִין וְהָאַפּוֹטְרוֹפִּין, אֵין לָהֶם חֲזָקָה. אֵין לָאִישׁ חֲזָקָה בְּנִכְסֵי אִשְׁתּוֹ, וְלֹא לָאִשָּׁה חֲזָקָה בְּנִכְסֵי בַעְלָהּ, וְלֹא לָאָב בְּנִכְסֵי הַבֵּן, וְלֹא לַבֵּן בְּנִכְסֵי הָאָב. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בְּמַחֲזִיק, אֲבָל בְּנוֹתֵן מַתָּנָה, וְהָאַחִין שֶׁחָלְקוּ, וְהַמַּחֲזִיק בְּנִכְסֵי הַגֵּר, נָעַל וְגָדַר וּפָרַץ כָּל שֶׁהוּא, הֲרֵי זוֹ חֲזָקָה:
3 Jede Ersitzung, die nicht mit einer (rechtmässigen) Begründung verbunden ist, gilt nicht als Ersitzung. Wie ist dies gemeint? Sagt jemand zu ihm: „was hast du in meinem Gebiete zu tun?“ und er erwidert: „es hat noch Niemand mir darüber jemals etwas gesagt“; so ist die Ersitzung nicht gültig; (erwidert er aber): „du hast es mir verkauft,“ — „du hast es mir als Geschenk gegeben,“ — dein Vater hat es mir verkauft,“ — „dein Vater hat es mir als Geschenk gegeben;“ so gilt die Ersitzung. Wer wegen einer Erbschaft gekommen ist, bedarf keiner weiteren Begründung. (Die Handwerker, die Miteigentümer, die Feldbauer und die Vormünder haben kein Ersitzungsrecht. Der Mann hat kein Ersitzungsrecht an den Gütern seiner Frau, und die Frau hat kein Ersitzungsrecht an den Gütern ihres Mannes, der Vater nicht an den Gütern des Sohnes, und der Sohn nicht an den Gütern des Vaters. Wobei sind diese Worte gesagt? Beim Ersitzen; gibt aber jemand ein Geschenk, oder teilen sich Brüder (in einer Erbschaft), oder ergreift jemand Besitz von den Gütern eines Proselyten, so ist, wenn man nur etwas verschlossen, eingezäunt oder eingerissen hat, dies schon eine (gültige) Besitzergreifung.